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   OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61160
OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19 (https://dejure.org/2019,61160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2019 - 20 U 30/19 (https://dejure.org/2019,61160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2019 - 20 U 30/19 (https://dejure.org/2019,61160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Zurechnung der Arglist eines VM, vorgetäuschte Beschwerden, falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen, Auge- und Ohr, Arglist, Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten, Obliegenheit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
    Durch Angaben gegenüber einem Makler erfüllt der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht nicht, weil der Makler - zumindest im Regelfall und so auch hier - im Lager des Versicherungsnehmers steht, also gerade nicht Auge und Ohr des Versicherers ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13, VersR 2014, 565, juris Rn. 22; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 30. Aufl. 2018, § 19 Rn. 73).

    Die Arglist des Zeugen S als Makler, der hier den Antrag persönlich unterschrieben hat, wäre dem Kläger aber zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06, VersR 2008, 809, juris Rn. 8 a.E.; BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13, VersR 2014, 565, juris Rn. 22).

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
    Erstens verliert der Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung ohnehin nicht schon deshalb, weil er seine Nachfrageobliegenheit verletzt hat (BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09, VersR 2011, 909, juris Rn. 15).

    Eine Nachfrage des Versicherers ist nur dann veranlasst, wenn der Versicherungsnehmer ersichtlich unvollständige oder unklare Antworten gibt, wenn also ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bisher von dem Versicherungsinteressenten erteilten Auskünfte nicht abschließend oder nicht richtig sein können und deshalb weitere Informationen für eine sachgerechte Risikoprüfung erforderlich sind (BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09, VersR 2011, 909, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992, 603, juris Rn. 30).

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
    Die Arglist des Zeugen S als Makler, der hier den Antrag persönlich unterschrieben hat, wäre dem Kläger aber zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06, VersR 2008, 809, juris Rn. 8 a.E.; BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13, VersR 2014, 565, juris Rn. 22).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen Umstände auf der Hand liegt, kann es ausreichen, wenn diese nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers geblieben wären (BGH, Urteil vom 12.05.1995 - V ZR 34/94, VersR 1995, 1496; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 52/16, VersR 2017, 667, juris Rn. 30).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
    Eine Nachfrage des Versicherers ist nur dann veranlasst, wenn der Versicherungsnehmer ersichtlich unvollständige oder unklare Antworten gibt, wenn also ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bisher von dem Versicherungsinteressenten erteilten Auskünfte nicht abschließend oder nicht richtig sein können und deshalb weitere Informationen für eine sachgerechte Risikoprüfung erforderlich sind (BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09, VersR 2011, 909, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992, 603, juris Rn. 30).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 52/16

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrages durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen Umstände auf der Hand liegt, kann es ausreichen, wenn diese nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers geblieben wären (BGH, Urteil vom 12.05.1995 - V ZR 34/94, VersR 1995, 1496; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 52/16, VersR 2017, 667, juris Rn. 30).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08

    BU-Zusatzversicherung - Nichtangabe Pollenallergie im Antrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2019 - 20 U 30/19
    Es trifft zwar zu, dass es gegen Arglist sprechen kann, wenn der Versicherungsnehmer auf die Angaben eines Vermittlers vertraut und deshalb bestimmte Angaben unterlässt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 272/08, zfs 2012, 704).
  • OLG Hamm, 29.05.2020 - 20 U 59/20

    Krankheitskostenversicherung - Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher

    Hinzu kommt, dass den Versicherer bei arglistiger Täuschung - wie hier - ohnehin keine Nachfrageobliegenheit trifft (vgl. BGH Urt. v. 11.5.2011 - IV ZR 148/09, VersR 2011, 909 Rn. 15 m. w. N.; OLG Hamm Beschl. v. 11.9.2019 - 20 U 30/19, unter II.1.a.bb) .

    Denn auch in einem solchen Fall besteht aufgrund der Häufigkeit der Arztbesuche ein Interesse des Versicherers, die Möglichkeit zu erhalten, den Sachverhalt durch entsprechende Nachfragen bei dem Arzt näher aufzuklären (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 11.9.2019 - 20 U 30/19, unter II.1.a.aa) .

  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 20 U 3/20

    Anfechtung des Versicherers nach arglistiger Täuschung durch den

    Vielmehr ist der Makler durch seine zusätzliche Unterschriftsleistung unter dem Antrag als "Verhandlungsgehilfe" / "Vertrauensperson" des Klägers nach Außen gegen-über der Beklagten erkennbar aufgetreten (vgl. Senat Beschl. v. 11.9.2019 - 20 U 30/19, unter I.2; LG Dortmund, Urt. v. 14.3.2013 - 2 O 321/12, r+s 2013, 322 = juris Rn. 22; Neuhaus, Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in Recht und Praxis, Rn. 239 a. E.; Jungermann, r+s 2019, 638, 639; siehe auch Gundlach, VK 2018, 51, 53) .
  • LG Essen, 19.02.2020 - 18 O 247/19

    Offenbarungspflichtige Vorerkrankung bei Abschluss einer privaten

    Denn selbst wenn die Behauptung des Klägers zutreffen sollte, dass die Arztbesuche trotz vollständiger Beschwerdefreiheit nur zu dem Zweck stattfanden, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitsamt zu erhalten, lag es auf der Hand, dass der Versicherer angesichts der Vielzahl der Besuche und der Erheblichkeit der in den Krankenunterlagen vermerkten Diagnosen, jedenfalls weitere Erkundigungen angestellt hätte und den Antrag damit nicht wie geschehen, sondern erst später und womöglich auch gar nicht angenommen hätte (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2019 - Az. I-20 U 30/19).
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